Wie Oft Darf Man Krank Sein In Der Ausbildung
Jeder Mensch wird mal krank. Immer nur funktionieren funktioniert eben nicht. Das gold auch für Auszubildende. Aber darf der Chef einen Azubi wegen Krankheit kündigen? Das klingt doch ziemlich herzlos. Und doch lässt das Arbeitsrecht einigen Spielraum. Unter diesen Umständen können Arbeitgeber einen Azubi wegen Krankheit kündigen…
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Darf der Arbeitgeber einen Azubi wegen Krankheit kündigen?
Der Arbeitgeber kann einem Auszubildenden WÄHREND einer Krankheit kündigen, zum Beispiel aus verhaltensbedingten Gründen. Er kann ihm aber grundsätzlich nicht WEGEN einer Krankheit kündigen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Eine Kündigung wegen Krankheit kann rechtens sein, wenn…
- die Eignung des Auszubildenden für den Ausbildungsberuf aufgrund der Krankheit dauerhaft entfallen ist, zum Beispiel durch eine neu auftretende Allergie
- mit einer Genesung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist. Konkret, wenn mit einer Gesundung nicht in den nächsten 24 Monaten zu rechnen ist oder wenn der Azubi schon 18 Monate arbeitsunfähig erkrankt und seine Genesung weiterhin völlig ungewiss ist.
- der Azubi immer wieder krankheitsbedingt ausfällt und in einem Zeitraum von 24 Monaten im Jahr mindestens 45 bis 60 Krankheitstage wegen Kurzerkrankungen aufweist.
Wann dürfen Arbeitgeber einen Azubi wegen Krankheit kündigen?
Eine Krankheit verhindert grundsätzlich nicht, dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Allerdings muss der Kündigungsgrund selbst zulässig sein. Das Ausbildungsverhältnis kann außerhalb der Probezeit nur aus einem sogenannten „wichtigen Grund" gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund für eine Kündigung ist immer nur dann gegeben, wenn dem ausbildenden Betrieb – unter Berücksichtigung aller persönlicher Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien – die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Eine solche Kündigung ist allerdings immer einzelfall- und erkrankungsabhängig und wird auch von den Arbeitsrichtern genau geprüft.
Diese Möglichkeiten gibt es für Arbeitgeber, um Azubis zu kündigen:
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Verhaltensbedingte Kündigung
Der Betrieb könnte den Auszubildenden verhaltensbedingt kündigen, weil dieser immer wieder unentschuldigt in der Berufsschule fehlt. In dem Fall wird der Azubi aber nicht wegen der Krankheit selbst gekündigt, sondern wegen seines Fehlverhaltens im Umgang mit der Erkrankung, als aus einem anderen (wirksamen) Grund.
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Krankheitsbedingte Kündigung
Auch eine krankheitsbedingte Kündigung ist denkbar. Allerdings muss dazu die sogenannte Langzeitprognose negativ sein. Heißt: Der Azubi ist für sehr lange Zeit krank, und es ist nicht zu erwarten, dass er nach dieser Genesung wieder für seinen angestrebten Beruf voll einsatzfähig ist. Etwa wegen eines schweren Arbeitsunfalls. Angenommen, der Azubi verletzt sich so schwer, dass dem Betrieb nicht zuzumuten ist, den Ausbildungsplatz freizuhalten, obwohl absehbar ist, dass der Azubi seine Ausbildung dort nicht mehr abschließen kann, dann wäre die krankheitsbedingte Kündigung zulässig. Auch bei 45 bis 60 krankheitsbedingten Fehltagen innerhalb von zwei Jahren ist eine Kündigung in der Regel zulässig.
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Schützt Krankheit während Probezeit vor Kündigung?
Nein, eine Krankheit während der Probezeit schützt Azubis nicht vor einer Kündigung. Auszubildende können in der Probezeit vom Arbeitgeber zu jedem Zeitpunkt fristlos gekündigt werden – ohne Angabe von Gründen. Eine Kündigung ist auch möglich, wenn der Lehrling aktuell krankgeschrieben ist. Eine Ausnahme gibt es für Azubis mit einer Schwerbehinderung. Hier kann der Ausbildungsbetrieb eine Kündigung nur mit Hilfe des Integrationsamtes aussprechen.
Wie muss einem Azubi wegen Krankheit gekündigt werden?
Dice Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes dem Auszubildenden zugehen. Zudem muss sie zwingend schriftlich erfolgen und die Angabe der Kündigungsgründe enthalten. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Befindet sich der Auszubildende noch in der Probezeit, muss der Arbeitgeber zu den Gründen keine Angaben machen.
Welche Kündigungsarten gibt es?
Das Arbeitsrecht kennt fünf Kündigungsarten:
- Die verhaltensbedingte Kündigung
- Die personenbedingte Kündigung
- Die krankheitsbedingte Kündigung
- Die betriebsbedingte Kündigung
- Die fristlose Kündigung
[Bildnachweis: Dragana Gordic by Shutterstock.com]
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Source: https://karrierefragen.de/azubi-wegen-krankheit-kuendigen/
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